Kreisgericht Zürich, 01.01.2017
Das Kreisgericht Zürich eröffnete am 18.06.2016. ein gerichtpolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen
fünf Musiker aus Zürich (Hier genannt: Tiger Cartel), wegen Unterstützung bzw. Beteiligung an einer
kriminellen Organisation im Sinne von Art. 260 StGB, sowie qualifizierter Widerhandlung gegen das
Ohrenbetäubungsmittelgesetz.
2014 formierte sich das Cartel um Tigerpate Michael Frei und verschworen sich fortan dem
Alternativ-Rock zu frönen. Die fünf vorbelasteten Musiker haben bereits mit vorgängigen Formationen
wie Redcharly, Backwash und diebydesign schon hunderte von Konzerten in petto, mit denen sie
unteranderem bereits auf Bühnen wie dem Openair St. Gallen und dem Gurtenfestival gestanden
haben. Supports für Bands wie The Rasmus, Helmet, Krokus, Shakra, Strike Anywhere und
Converge, um nur einige zu nennen, werden hier den einzelnen Mitgliedern zur Last gelegt.
2016 versuchten die Tiger mit der selbstbenannten EP den ersten Coup zu landen. Mitbeteiligt an
diesem Verbrechen war David Hofmann der somastudios. Der Anklagepunkt wiederholte
melancholische Stimmung à la "a perfect circle" hervorzurufen, wird durch den Straffbestand der
Lyrischen Texte noch weiter unterstrichen. Den Band(en)mitgliedern wird eine Veröffentlichung
entsprechenden Materials unterstellt, dessen Produktion durch eine zweitätige Freiheitsberaubung
von "biffy clyro" und "thrice" in einem Tonstudio erzwungen wurde. Haupttatwaffen, waren hier
Schlagzeug und Bass, die einen satten und rhythmisch klaren Boden vorgaben. Das technisch
versierte, aber nie zu aufdringliche, Gitarrespiel, das als mildernde Umstände geltend gemacht wurde,
konnte vom Gericht nicht akzeptiert werden.
Urteilsverkündung: Ab sofort (Legal) erhältlich im iTunes Store und auf Spotify